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AGB – Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Die Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge und Abmachungen, auch wenn sie auf diese unsere Bedingungen keinen Bezug haben, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Wir sind bei nicht gegebener Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vor oder nach erfolgter Lieferung zum Rücktritt vom Vertage berechtigt.
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  2. Sofern die Ware mit Montage bestellt wird, verstehen sich die Preise frei Baustelle. Die Preise beruhen auf den derzeitigen Gestehungskosten. Sollten sich diese durch Änderung der Abgaben, der Preise von Rohstoffe, Hilfsstoffe und Energie sowie der Löhne nach dem Tage der Auftragsbestätigung wesentlich ändern, so behalten wir uns vor, die Preis entsprechend zu berichtigen.
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  3. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto Kasse zu erfolgen. Bei von uns hereingenommenen Kundenwechseln ohne Akzepte hat der Käufer in jedem Fall die banküblichen Diskontspesen zu tragen. Durch die Überschreitung des Zahlungszieles gerät der Käufer sofort in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Bundsdiskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung der darüber hinaus im Gesetz vorgesehenen Verzugsschäden und Verzugsrechte bleibt vorbehalten. Bei dem Eintritt des Verzuges werden sämtliche uns gegen den Auftraggeber zustehenden Zahlungsansprüche ohne weiteres fällig. Die Entgegennahme von Wechseln bedeutet nicht die Stundung unserer Forderungen oder die Verlegung des mit dem Schuldner etwa vereinbarten Zahlungszieles. Vielmehr bleibt uns - besonders bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen gleich aus welchem Grunde - die derzeitige Geltendmachung fällig gewordener Zahlungsansprüche sowie eine vorzeitige Fälligstellung unserer Forderungen auch außerhalb der Wechseltermine vorbehalten. Wir sind berechtigt, dem Käufer bei Nichtbeachtung der ihm gesetzten Fälligkeitstermine gleich aus welchem Grunde jedes Verfügungsrecht über noch in seinem Besitz befindlichen, von uns gelieferten und in unserem Eigentum oder Eigentumsvorgehalt stehenden Waren - ohne Rücksicht darauf, ob sie bezahlt ist oder nicht vgl. Z. 4 - zu entziehen und die Herausgabe dieser Waren an uns zu verlangen. Wir können in diesem Fall die Ware nach unserer Wahl in einer Versteigerung verwerten oder freihändig verkaufen und den Erlös auf unsere Forderung gegen den Käufer verrechnen oder aber von den Kauf- und Lieferverträgen zurücktreten. Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt.

  4. Sämtliche von uns dem Käufer gelieferten Waren gehen erst in dessen Eigentum über, nachdem der Käufer sämtliche uns gegen ihn zustehenden Forderungen aus allen Kauf- und Lieferungsverträgen bezahlt hat. Dem Käufer steht eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu. Sollte der Käufer seinerseits Waren unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, so behält sich der Käufer für die von uns angelieferte Ware für uns das Eigentum vor. Unser Eigentum geht nicht durch den Einbau der Waren in ein Bauwerk des Auftraggebers oder eines Dritten unter. § 950 BGB gilt nicht für unsere Ware. Unsere Ware gilt nicht als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder als Zubehör solange sie nicht bezahlt ist. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in unsere Ware hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen. Der Käufer tritt mit dem Abschluss dieses Vertrages die künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf sämtlicher von uns gelieferten Vorbehaltsware an uns ab. Bei Weiterveräußerung nach Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir die entstehende Forderung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware an der neuen Sache.

  5. Mängelrügen haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor der weiteren Verwendung bzw. vor dem Weitertransport durch den Aufragnehmer schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel zu erfolgen. Mängelrügen berechtigen nicht zum Zurückbehaltungsrecht. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer die Wahl zwischen dem Recht sauf Minderung des Kaufpreises, auf Nachbesserung oder auf eine Ersatzlieferung jegliche weitergehenden gleich wie gearteten Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Wandlung und Schadensersatz oder Ersatz von Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die Beseitigung berechtigter Mängel erfolgt ausschließlich am Übernahmeort der Ware. Von uns zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Käufer jedoch ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrag, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen werden ausgeschlossen.

  6. Die Garantiezeit für die jeweilige Materialbeschaffenheit richtet sich nach den Grundsätzen der VOB.

  7. Montage Der Käufer bzw. Auftraggeber schuldet den Ersatz der Fahrtkosten für Monteure und Frachtkosten, wenn die Montage zu dem von ihm datierten Zeitpunkt aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht durchgeführt werden können. Das Gleiche gilt, wenn wir dem Auftraggeber den Zeitpunkt der Montage unsererseits festgesetzt und dem Auftraggeber 24 Stunden vor Beginn der beabsichtigten Montage schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt haben.

  8. Allgemeine Bestimmungen Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rheda-Wiedenbrück. Gerichtsstand für beide Teile ist in allen Fällen, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Rheda-Wiedenbrück. Ein Verbot des Auftraggebers, Forderungen gegen ihn an Dritte abzutreten, wird unsererseits nicht anerkannt. Alle anderen Geschäftsbedingungen unserer Geschäftsfreunde, gleichgültig, ob es sich um Lieferanten oder Kunden oder um Unternehmer handelt, für die wir Subunternehmer sind, werden unsererseits nicht anerkannt. Sollte ein Teil der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so sollen alle übrigen Bedingungen dennoch wirksam bleiben.






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